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Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit des Augenlaserns

Der Nutzen einer Fehlsichtigkeitskorrektur ist enorm, schließlich verheißt eine Behandlung mit dem Augenlaser ein Leben ohne Sehhilfe. Leider sind allerdings auch die Kosten eines solchen Eingriffs nicht zu unterschätzen. Welche Kosten auf Sie zukommen und auf welchen Beträgen Sie nicht sitzenbleiben müssen, weil sie steuerlich absetzbar sind, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber einfach, schnell und übersichtlich.

Welche Kosten kommen für das Augenlasern auf mich zu?

Welche Kosten kommen für das Augenlasern auf mich zu?  

Die Kosten für eine Augenlaserbehandlung umfassen alle Leistungen rings um die Behandlung von einer ausführlichen Voruntersuchung bis hin zu den Augentropfen und anderen Medikamenten für die postoperative Nachversorgung. Auch ev. notwendige Nachkorrekturen sind im Preis inkludiert.
 

Was der Eingriff tatsächlich kostet, ist abhängig von der Art es Eingriffs und der Methode, die dabei zum Einsatz kommt. Das LASEK-Verfahren als ältestes Verfahren zur Veränderung der Oberflächenstruktur der Hornhaut liegt bei 500 EUR pro Auge, innovative Verfahren wie ReLex® Smile zur Korrektur von Fehlsichtigkeit gegen Altersweitsichtigkeit, sind kostspieliger.
 

Weshalb es sich lohnt, in Innovation zu investieren? Neuere Augenlaserverfahren sind minimalinvasiv und aus diesem Grund schonend für die Hornhaut des Auges, sie überzeugen durch eine kurze Heilungsdauer und ermöglichen so innerhalb kürzester Zeit ein Leben ohne Einschränkungen.
 

Und die Kosten einer Augenoperation machen sich spätestens dann bezahlt, wenn sie auf lange Sicht betrachtet werden. Während die Kosten für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen über die Jahre weiter ansteigen, ist der Preis einer Augenlaserbehandlung eine einmalige Sache. Es lohnt sich also!
 

Wird Augenlasern von der Krankenkasse übernommen?

Eine pauschale Antwort auf die Frage nach einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen kann leider nicht gegeben werden. Die gesetzlichen Krankenkassen wie ÖGK oder SVA bewilligen ausschließlich medizinisch notwendige Leistungen. Eine
Laserbehandlung zur Augenkorrektur hingegen ist bis auf einige Ausnahmen in den Augen der Kassen eine freiwillige Leistung.
 

Es kann sich allerdings durchaus bezahlt machen, einen ersten Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einzureichen, denn entschieden wird auf Grundlage von Einzelfallentscheidungen. Diese sehen beispielsweise vor, dass eine Operation des Grauen Stars durch die Krankenkasse übernommen wird.
 

Wer eine Unverträglichkeit auf sowohl Brille als auch Kontaktlinsen hat, hat gute Aussichten darauf, ebenfalls zumindest einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen. Das gilt auch bei erheblichen Einschränkungen durch die Fehlsichtigkeit, etwa bei einer starken Kurzsichtigkeit von mehr als 10 Dioptrien oder dann, wenn der Unterschied zwischen beiden Augen 3 Dioptrien oder mehr beträgt.  
 

Sind Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert oder haben Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen, ist die Kostenübernahme abhängig von den Sonderkonditionen, die Ihnen vertraglich zugesichert sind. Die Rücksprache mit den jeweils zuständigen Stellen sollte im Vorfeld erfolgen.
 

Sollten die Kosten für Ihre Behandlung nicht oder nur teilweise von Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung übernommen werden, haben Sie ferner die Möglichkeit, die Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Wie das funktioniert, erläutern wir im Folgenden.

Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit des Augenlaserns
 

Augenlasern von der Steuer absetzen – gewusst wie

Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Ihre Augenbehandlung können – zumindest in Teilbeträgen – sowohl in Österreich als auch in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden. Wichtig ist allerdings zu wissen, wie das möglich ist.
 

Ein Entscheid in Österreich hat festgelegt, dass die Kosten einer Augenlaseroperation nicht als Werbungskosten geführt werden, sondern als außergewöhnliche Belastung klassifiziert werden. Die gute Nachricht dabei: Ähnlich wie Brillenträgern steht auch Ihnen ein Steuernachlass zu – immer vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen werden erfüllt.
 

Außergewöhnliche Belastung – Was bedeutet das?

Außergewöhnliche Belastung wird in Deutschland nach §33 EstG und in Österreich nach §34 EstG 1988 festgelegt. Dieser Ratgeber behandelt vor allem die steuerliche Absetzbarkeit von Augenlasern in Österreich aufgrund der Nähe Bratislavas zu Wien als österreichische Hauptstadt.
 

Das österreichische Einkommenssteuergesetz legt außergewöhnliche Belastung anhand von drei Kriterien fest:
 

  1. Sie müssen außergewöhnlich sein.
  2. Darunter versteht die zuständige Behörde, dass die Aufwendungen höher liegen müssen als bei einem Großteil der steuerpflichtigen Bevölkerung.

  1. Sie müssen zwangsläufig entstehen.
  2. Im Fall einer Laserbehandlung ist dieser Punkt von geringerer Relevanz als beispielsweise für Pflegekosten.

  1. Sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
  2. Gerade im Fall von Krankheitskosten ist häufig ein Selbsterhalt vorgesehen. Übersteigt die außergewöhnliche Belastung diesen Selbsterhalt, gilt dieses Kriterium als erfüllt. Die Höhe des Selbsterhalts ist dabei abhängig vom Jahreseinkommen und beträgt zwischen 6-12%, wobei unter bestimmten Umständen eine Minderung um 1% (etwa für Alleinverdiener oder Alleinerzieher) möglich ist.

Als Krankheitskosten gelten nach dem Gesetz alle therapeutischen Maßnahmen, die der Heilung oder Linderung einer Krankheit zuträglich sind. Obwohl Fehlsichtigkeit nicht als Krankheitsbild gilt, fallen auch Ausgaben für Heilbefehle wie zum Beispiel Sehhilfen darunter.
 

Sind die Kosten für eine außergewöhnliche Belastung absetzbar, umfassen sie neben den Kosten für die medizinische Behandlung auch die Ausgaben für medizinische Betreuung und Aufenthalt.
 

Steuerliche Absetzbarkeit bei selbstständig und unselbstständig Erwerbstätigen

Die Kunst, die Kosten für die Augenlaseroperation zumindest teilweise von der Steuer abzusetzen, liegt allerdings nicht nur darin, zu wissen, unter welchen Paragraphen die Absetzbarkeit fällt, sondern auch in der Kenntnis darüber, wo der Steuervorteil in der Steuererklärung aufscheinen sollte.
 

Im Fall eines unselbständigen Erwerbstätigen bzw. eines angestellten Arbeitnehmers ist die Behandlung in der Arbeitnehmerveranlagung in der Spalte für Krankheitskosten einzutragen bzw. werden seit 2016 in einer eigenen Beilage (L1ab) beigefügt.
 

Selbstständige Erwerbstätige nehmen ihre Augenlaserbehandlung ebenfalls in ihre Einkommenssteuererklärung auf, um einen steuerlichen Anspruch geltend zu machen. Ein Nachweis des ärztlichen Gutachtens bzw. aller Rechnungsbelege ist auf Aufforderung verpflichtend.
 

Fazit: Ist Augenlasern steuerlich absetzbar?

Zuerst sei noch einmal darauf hingewiesen, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch eine (Teil)erstattung der Krankenkasse durchaus möglich ist, insbesondere dann, wenn Sie weder Brille noch Kontaktlinsen vertragen oder Ihre Dioptrienzahl einen bestimmten Grenzwert übersteigt. Aus diesem Grund ist es ratsam, der Krankenkasse einen vorläufigen Kostenvoranschlag vorzulegen.
 

Darüber hinaus ist es möglich, zumindest einen Teilbetrag über §34 EstG ähnlich wie die Kosten für eine Sehhilfe als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, empfiehlt sich der Einsatz einer Steuersoftware oder die Rücksprache mit einem Steuerberater, der mit seinem Expertenwissen besser einschätzen kann, was Sie tatsächlich von der Steuer zurückerhalten.
 

Es gilt im Allgemeinen, dass sich auch ohne eine steuerliche Absetzbarkeit oder eine Erstattung der Krankenkasse eine Augenlaserbehandlung positiv auf Ihre Lebensqualität auswirkt. Und damit gehört dieser Eingriff zu den Ausgaben, die sich auf Dauer so oder so dann doch bezahlt machen.

Falls auch Sie überlegen sich die Augen lasern zu lassen, erhalten Sie hier einen Überblick über die von uns angebotenen individuellen Augenlaser-Methoden. Werfen Sie am besten auch einen Blick auf die Preisliste. Näheres zu Risiken und mögliche temporäre Nebenwirkungen beim Augenlasern finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema.
 

 
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